Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dampflok-Gemeinschaft 41 096 e.V.
- nachfolgend "DG41096" genannt -
Gültig ab 1. März 2012
1. Wirksamkeit
1.1 Mit der Reiseanmeldung und / oder dem Kauf einer Fahrkarte schließt der Kunde mit uns einen Reisevertrag und erkennt diese AGB gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB an. Sie werden dadurch Bestandteil des geschlossenen Vertrages.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der Leistung der Fahrten ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Andere Leistungsträger sind nicht von uns bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen.
3. Bezahlung
3.1 Die Bezahlung der Fahrt muss spätestens bei Fahrtantritt erfolgt sein.
3.2 Der Fahrpreis ist im Regelfall spätestens 5 Werktage nach Bestellung bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung auf die jeweils angegebene Bankverbindung zu überweisen.
3.3 Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei einer Verteuerung der Durchführbarkeit der Fahrt ab der Ausschreibung bis zum Reisetermin von dem Kunden eine Nachforderung zu verlangen.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen von der Fahrt zurücktreten. Es sind dann folgende Stornokosten fällig: Bei Tagesfahrten 20% des Reisepreises / ab 7 Tage vor Reisetermin oder Nichtantritt der Fahrt 100% des Reisepreises zzgl. jeweils 10,- € Bearbeitungsgebühr.
4.2. Bei Mehrtagesfahrten bis 30 Tage vor Reisetermin 10% des Reisepreises, ab 29 Tage bis 16 Tage vor dem Reisetermin 50% des Reisepreises, ab 15 Tage bis 10 Tage vor Reisetermin 75% des Reisepreises, danach oder bei Nichtantritt der Fahrt 100% des Reisepreises zzgl. jeweils 10,- € Bearbeitungsgebühr.
4.3 Für Zusatzleistungen (z.B. Hotel oder Schiffspassage) gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers.
4.4 Als Veranstalter von Tagesfahrten fallen wir nicht unter das allgemeine Reiserecht. Daher empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
5.1 Wir können ohne Einhaltung einer Frist die Reise kündigen, wenn die zur Kostendeckung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn durch höhere Gewalt (z.B. Streik) eine Durchführbarkeit der Fahrt erheblich erschwert oder unmöglich ist. Hierfür können wir in keiner Weise haftbar gemacht werden.
6. Beförderungsbestimmungen
6.1 Es besteht keine Beförderungspflicht. Anschlüsse zu weiteren Zielen können in keiner Form gewährleistet werden. Bei eventuellen Verspätungen oder anderen Vorkommnissen, die nicht durch DG41096 verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung für eventuell entstehende Folgekosten. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden (Urteil AG München vom 21.09.2004 - AZ 112 C 17525/04).
6.2 Unsere Züge werden bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber als Sonderverkehr geführt. Bei Betriebsstörungen oder Verspätungen haben die Planzüge Vorrang. Dadurch können eingeplante Fotohalte oder Scheinanfahrten entfallen.
6.3. Bei einem Einsatz von historischen Fahrzeugen bzw. Lokomotiven oder Triebwagen kann es systembedingt zu Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung usw. durch Regen, Funkenflug, Ruß oder Lokomotivabgasen z.B. bei geöffneten Fenstern während der Fahrt, bei Annäherung an die Fahrzeuge oder ähnlichem kommen. DG41096 kann in diesen Fällen keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen.
7. Haftungsauschluss / Verschulden
7.1 Ein Rechtsanspruch auf Einsatz der angekündigten Fahrzeuge sowie auf Teilnahme der Fahrt besteht nicht. Bei Ausfall des angekündigten Zugmaterials bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. DG41096 behält sich vor die angekündigten Fahrten mit anderen, ggf. moderneren Zuggarnituren durchzuführen. Ein Anspruch auf Erstattung der bereits bezahlten Fahrgelder besteht in diesem Fall nicht.
7.2 Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug nicht erreicht und / oder muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.
7.3 Grundsätzlich sind der Reiseleiter / die Reiseleiterin und der Zugführer / die Zugführerin weisungsbefugt und erfüllen bahnpolizeiliche Hoheitsaufgaben. Deren Anordnung ist absolut Folge zu leisten!
7.4 Achten Sie besonders auf die Bekanntgabe von betrieblichen Besonderheiten, z.B. zu kurze Bahnsteige. Niemals ohne Erlaubnis Gleise überqueren und / oder betreten. Lebensgefahr! Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an unseren Fahrten auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
7.5. Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, auch bei Trunkenheit, können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden. Alkoholisierte Fahrgäste können auch schon vor Fahrtantritt von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
7.6. Wir können nur haftbar gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
7.7. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur der DG41096 gegenüber nur schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
8. Rechtswahl
8.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
9. Gerichtsstand
9.1. Der Gerichtsstand für alle Streitfälle ist Braunschweig.
10. Postanschrift des Veranstalters
10.1 Dampflok-Gemeinschaft 41 096 e.V., Warnestraße 3, 38704 Klein Mahner
Sie können diese AGB auch als PDF-Datei herunterladen.